Verbotene Inhaltsstoffe: In Kosmetikartikeln sind sie noch tausendfach zu finden
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes verbietet die EU immer wieder kosmetische Inhaltsstoffe. Zuletzt wurden per Kommissions-Verordnung (2021/1902) 23 weitere Stoffe als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft und zum 1. März 2022 offiziell verboten. Darunter sind drei, die bis heute in Kosmetikprodukten üblich sind, obwohl sie schon lange im Verdacht stehen, äusserst schädlich zu sein – das sind Butylphenyl Methylpropional, Sodium Hydroxymethylglycinate und Zinc Pyrithione.
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