Laserbehandlung der Augen – das müssen Sie wissen!
VON Meik Peters Allgemein
Für die einmalige Behandlung ist mit einem gehobenen Preis zu rechnen, der sich im Laufe des Lebens jedoch schnell amortisieren dürfte und in ästhetischer Hinsicht völlig neue Möglichkeiten aufzeigt. Sowohl um den Alltag zu vereinfachen als auch um von einem makellosen Anblick ohne Sehhilfe zu profitieren, ist das Augenlasern für viele Brillenträger zu einer sinnvollen Alternative geworden.
Grundlegendes zur Laserbehandlung der Augen
Der Einsatz des Lasers ist bei Kurz- als auch Weitsichtigkeit möglich und basiert in beiden Fällen auf dem gleichen Prinzip. Bei der sogenannten Femto-Lastik kommt es zur Abtrennung einer Hornhautlamelle in einer festgelegten Tiefe mitten in der Netzhaut. Hiernach wird die Hornhaut des Auges durch den Laser geschliffen und die Fehlsichtigkeit behoben. Dies kann mit einer optischen Linse verglichen werden, die durch die Laserbehandlung in ihrer Brennweite verändert wird und hierdurch die fehlende Schärfe in einem bestimmten Bereich zurückgewinnt. Nach Beendigung der Arbeit wird die zuvor abgetrennte Lamelle wieder zurückgeklappt, damit die Hornhaut wieder ausheilen kann.
Die Femto-Lastik ist für Kurz- und Weitsichtige geeignet und kann bei einer leichten oder mittelschweren Fehlsichtigkeit zum Einsatz kommen. Für eine stärkere Kurzsichtigkeit ist die sogenannte Lasek als zweite Methode etabliert, bei der es zu einer Verschiebung der oberen Hornhaut anstelle zur Durchtrennung einer Lamelle der Hornhautschicht kommt. Das Verfahren ist nicht für Weitsichtige geeignet. Es wird generell von vielen Medizinern nicht zum Einsatz gebracht, da die Femto-Lastik einen universellen Einsatzcharakter besitzt. Bevor es zur Einwilligung in das Lasern der Augen kommt, lohnt es sich dennoch, im Vorfeld mehr Informationen zum jeweiligen Verfahren einzuholen und so optimal informiert zur Operation zu kommen.
Für wen kommt das Lasern der Augen überhaupt infrage?
Die Behandlung mit einem Augenlaser steht grundsätzlich allen Personen offen, die unter einer gemässigten Fehlsichtigkeit leiden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese bereits von Geburt an vorlag oder im Rahmen der Alterung des Körpers sukzessive eingetreten ist. Lediglich bei bekannten Erkrankungen der Augen wie dem Grünen oder Grauen Star ist eine Behandlung mit dem Laser nicht mehr möglich. Auch deren Symptome lassen sich durch die Laserbehandlung nicht abmildern. Um diesen Faktor abzuklären, führt der Augenarzt vor einem potenziellen Eingriff umfangreiche Untersuchungen zum Zustand der Augen durch.
Neben dem Ausmass der Fehlsichtigkeit ist die Dicke der Hornhaut zu überprüfen, damit ein zielgenauer Einsatz des Lasers möglich wird. Zu guter Letzt ist die Veränderung der Fehlsichtigkeit über die letzten Jahre entscheidend, ein klassischer Richtwert ist die eingetretene Abweichung von 0,5 Dioptrien über einen Zeitraum von drei Jahren. Ob es zu einem Eingriff kommen kann, hängt also von einer Reihe individueller Faktoren ab. Der Einzelfall entscheidet über die Sinnhaftigkeit der Laserbehandlung. Natürlich steht es Patienten offen, bei der Ablehnung durch einen Augenarzt eine Zweitmeinung einzuholen und so vielleicht doch zum gewünschten Eingriff zu gelangen.
Chancen und Risiken der Laserbehandlung richtig einschätzen
Für Menschen, die über Jahre hinweg unter Hornhautverkrümmung oder einer Fehlsichtigkeit litten und sich nie richtig mit Brille oder Kontaktlinsen anfreunden konnten, ist die Investition in eine Laserbehandlung definitiv reizvoll. Die Erfolgsaussichten sind bei einer optimalen Vorbereitung sehr gut und sorgen tatsächlich dafür, dass über Jahre und Jahrzehnte hinweg auf Brille & Co. verzichtet werden kann. Natürlich kann die Behandlung nicht verhindern, dass im höheren Lebensalter neue Probleme auftreten, welche die Gesundheit der Augen beeinträchtigen. Die Tatsache sollte jedoch nicht einen aktuellen Eingriff verhindern, der über lange Zeit hinweg zu einer besseren Sehfähigkeit führen kann.
Zudem sollte das Lasern der Augen auf keinen Fall erzwungen werden, falls ein Arzt bei der Voruntersuchung ernsthafte Bedenken anmeldet. Risikofaktoren wie eine zu dünne Hornhaut machen es nicht möglich, präzise mit dem Laser zu arbeiten; bei Problemen während der Operation kann es zu bleibenden Schäden kommen und die Fehlsichtigkeit zunehmen. So verständlich der Wunsch im Einzelfall auch sein mag, auf Brille oder Kontaktlinse verzichten zu wollen: Das Einbüssen der aktuellen Sehfähigkeit als Risiko steht hierzu in keinem Verhältnis. Letztlich bringt jeder Mensch seine eigene Disposition und Eignung für eine Laserbehandlung mit sich, die wohl oder übel zu akzeptieren ist.
Fazit zur Laserbehandlung der Augen
Ob aus medizinischen Gründen oder zur Steigerung der Attraktivität – bei einem Grossteil der Brillenträger hierzulande ist die Laserbehandlung eine infrage kommende Alternative. Aufwand und Kosten hängen stets von der individuellen Disposition ab, eine gewissenhafte Vorbereitung und ein aufklärendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt sollten daher eine Schlüsselrolle vor der potenziellen Operation einnehmen. Falls im eigenen Fall von der Laserbehandlung abgeraten wird und die entsprechenden Risiken aufgezeigt werden, sollten sich Interessenten trotz allem hiermit abfinden. Hier bleibt als Alternative nur noch die Auswahl eines schicken Brillengestells, mit dem sich die Schönheit des eigenen Gesichtes zusätzlich steigern lässt.
Oberstes Bild: Augenlasern als eine sinnvolle Alternative zu Brille oder Kontaktlinsen (Africa Studio / Shutterstock.com)