11. Februar 2019

Echtpelz soll in Zukunft ausdrücklich als solcher gekennzeichnet werden

Echter Pelz soll künftig explizit als solcher gekennzeichnet werden. Diese und weitere Anpassungen der Pelzdeklarationsverordnung hat das Eidgenössische Departement des Innern bis Mitte Mai 2019 in die Vernehmlassung gegeben. Ziel der Anpassungen ist eine klare und rasche Information der Kundschaft. Künftig sollen auch Laien eindeutig zwischen Kunstpelz und Echtpelz unterscheiden können. Weiter soll die Deklarationsmöglichkeit „unbekannt“ eingeführt werden, wenn die Herkunft nicht bestimmt werden kann.

Weiterlesen