Einen Umzug in die Schweiz problemlos realisieren
Agentur belmedia Publi-Artikel
Die Schweiz mit ihren vielen Kantonen ist schon seit Jahren ein begehrtes Paradies für EU-Bürger geworden, die in der Schweiz als ausländische Arbeitnehmer eine Tätigkeit aufnehmen wollen.
Planen Sie einen Umzug zu den Eidgenossen, dann sollten Sie sich vorab genau über die wichtigen Fragen Arbeitsbewilligung, Arbeitsaufnahme oder die begehrte Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz informieren.
Für viele Einwanderer wird ein Umzug in die Schweiz oft zu einem Albtraum, weil Sie sich nicht detailliert mit den behördlichen und fiskalischen Vorschriften und Regelungen beschäftigt haben. Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Information über die einzuhaltenden Vorschriften für die Bewilligung einer Schweizer Aufenthaltsgenehmigung.
Arbeit in einem Dreisprachenstaat
In der Schweiz werden je nach Kanton die Sprachen Deutsch, Italienisch, Französisch und Rätoromanisch gesprochen. Gerade für ausländische Arbeitnehmer ist es wichtig, dass Sie die Kommunikation mit den Behörden und dem Arbeitgeber in der jeweiligen Landessprache durchführen können. Ferner sollten Sie vor Arbeitsaufnahme über die gesetzlichen Schweizer Arbeitsbedingungen aufgeklärt sein. In der Schweiz gibt es die 42-Stundenwoche, die Sie aber individuell im Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber aushandeln können. Usus ist auch ein 13. Monatsgehalt und mindestens vier Wochen Jahresurlaub.
Steuern und soziale Abgaben
In der Schweiz unterliegt das bezahlte Entgelt der sogenannten Quellensteuer, die mit der deutschen Lohnsteuer zu vergleichen ist. Die Quellensteuer wird auch monatlich mit der aktuellen Lohnabrechnung verrechnet. Weitere Abgaben für ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz sind die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Schweizer Alters- und Hinterlassenenvorsorge und eine Invalidenversorgung.
Eine Krankenversicherungspflicht ist zwingend vorgeschrieben und muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeits- oder Wohnsitzaufnahme erfolgen. Nur der sogenannte Grenzgänger kann selbständig entscheiden, ob er sich in der Schweiz oder in seinem Wohnsitz eines grenznahen Staates krankenversichern will. Zusätzlich unfallversichert wird der Arbeitnehmer, wenn er mehr als acht Stunden wöchentlich in einem Betrieb beschäftigt ist.
Wie kann man die begehrte Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten?
Sobald Sie einen rechtskräftigen Schweizer Miet- und Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, können Sie sich bei Ihrem zuständigen Schweizer Einwohnerkontrollamt an Ihrem Wohnsitzort anmelden. Bei der Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Reisepass, ein Passfoto und den Arbeits- und Mietvertrag. War die Anmeldung erfolgreich, stellt Ihnen die Behörde eine fünfjährige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie B als Ausländerausweis aus, wenn sie als ausländischer Arbeitnehmer offiziell anerkannt werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie dem Einwohnerkontrollamt einen mindestens zwölfmonatigen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber vorlegen können.
Die Vorschriften bei den Schweizer Zollbehörden
Wenn Sie Ihren fiskalischen Wohnsitz mit einem Umzug in die Schweiz planen, dann sollten sie vorab genau über die zollrechtlichen Bestimmungen informiert sein. Diese schreiben vor, dass sie bei der Einfuhr Ihrer Handelswaren eine komplette Liste über alle einzuführender Gegenstände sowie die unterschriebenen Miet- und Arbeitsvertrages für die Schweiz der Zollbehörde vorlegen müssen. Wichtig ist bei Ihrem Umzug auch die Bestätigung, dass die von Ihnen einzuführenden Handelswaren mindestens sechs Monate in Ihrem jetzigen Haushalt in Gebrauch waren und auch in der neuen Wohnung in der Schweiz weiterhin verwendet werden.
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